Familienrechner 2026 100 % kostenlos & anonym

Kindergeld Rechner 2026

Berechne dein Kindergeld und vergleiche es mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag – inklusive Günstigerprüfung für 259 € pro Kind.

  • Kindergeld für 1 bis 6+ Kinder
  • Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
  • Einzel- und Zusammenveranlagung
Kindergeld Rechner 2026: Anspruch und Günstigerprüfung berechnen

Dein Kindergeld 2026

Monatsbetrag, Jahresbetrag & Empfehlung.

Der kostenlose Kindergeld-Rechner 2026 von Nafzh zeigt dir, wie viel Kindergeld du bekommst und ob in deiner Steuererklärung der Kinderfreibetrag günstiger wäre. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € je Kind und Monat – der Rechner berücksichtigt zusätzlich Steuerklasse, Einkommen und Veranlagungsart für die Günstigerprüfung.

Deine Angaben

Kindergeld & Günstigerprüfung

Wichtige Hinweise
  • Kindergeld 2026: einheitlich 259 € je Kind und Monat (3.108 € je Kind und Jahr).
  • Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch: entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, je nachdem, was steuerlich günstiger ist.
  • Der Kinderfreibetrag beträgt 2026: 9.756 € je Kind = 3.414 € sächlicher Freibetrag + 1.464 € Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag (je Elternteil).
  • Die Steuerberechnung ist vereinfacht (Tarif § 32a EStG 2026, Splitting-Verfahren) und ersetzt keine Steuerberatung.

Wie funktioniert der Kindergeld-Rechner?

Der Rechner arbeitet in drei Schritten:

  1. Kindergeld: Für jedes berücksichtigungsfähige Kind wird der 2026 gültige Betrag von 259 € pro Monat angesetzt – unabhängig von der Kinderzahl.
  2. Kinderfreibetrag: Gleichzeitig wird berechnet, wie viel Steuern ein Haushalt durch den Kinderfreibetrag von 9.756 € je Kind (2026) spart.
  3. Günstigerprüfung: Beide Ergebnisse werden verglichen – ausgezahlt wird das, was für die Familie mehr bringt. Das macht das Finanzamt später automatisch.
259 €
Kindergeld je Kind/Monat
3.108 €
Kindergeld je Kind/Jahr
9.756 €
Kinderfreibetrag je Kind
bis 297 €
Kinderzuschlag (KiZ)

Kindergeld 2026 nach Kinderzahl

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Kindergeldbetrag unabhängig von der Anzahl der Kinder. Seit Januar 2026 gilt einheitlich:

KinderMonatlichJährlich
1 Kind259 €3.108 €
2 Kinder518 €6.216 €
3 Kinder777 €9.324 €
4 Kinder1.036 €12.432 €
5 Kinder1.295 €15.540 €

Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung

Beide Leistungen gibt es nicht doppelt – das Finanzamt rechnet bei der Steuererklärung automatisch, was sich für dich mehr lohnt:

  • Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und ist bei normalen mittleren Einkommen meist die bessere Wahl.
  • Kinderfreibetrag wirkt steuersenkend und lohnt sich vor allem bei höheren Einkommen, wenn die Steuerersparnis das Kindergeld übersteigt.
  • Der Kinderzuschlag (bis zu 297 € im Monat 2026) kommt zusätzlich für Familien mit geringem Einkommen infrage.
3.414 €
Sächlicher Freibetrag (je Elternteil)
1.464 €
BEA-Freibetrag (je Elternteil)
12.348 €
Grundfreibetrag 2026 (ledig)
24.696 €
Grundfreibetrag 2026 (Splitting)

Häufige Fragen zum Kindergeld (FAQ)

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Kinderzahl. Das sind 3.108 € pro Kind und Jahr. Familien mit zwei Kindern erhalten 518 € im Monat, mit drei Kindern 777 € und mit vier Kindern 1.036 €.

Wer bekommt Kindergeld?

Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland für ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag. Danach wird Kindergeld bei Ausbildung, Studium (bis 25) oder Behinderung (ohne Altersgrenze) weitergezahlt. Es ist einkommensunabhängig.

Was ist die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für die Familie besser ist: das ausgezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Es wird stets der günstigere Weg angesetzt – Eltern müssen nichts beantragen.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 zusammen 9.756 € je Kind (bei Zusammenveranlagung): 3.414 € sächlicher Freibetrag plus 1.464 € Betreuungs-/Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag, jeweils je Elternteil. Er lohnt sich vor allem für Familien mit höherem Einkommen.

Was ist der Unterschied zum Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen – bis zu 297 € pro Kind und Monat, abhängig vom Einkommen der Eltern. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann gemeinsam mit dem Kindergeld beantragt werden.

Hängt das Kindergeld von meinem Einkommen ab?

Nein. Das Kindergeld ist einkommensunabhängig: Jede berechtigte Familie erhält für jedes Kind denselben Betrag, egal wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Das Einkommen spielt nur bei der Günstigerprüfung und beim Kinderzuschlag eine Rolle.

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Haftungsausschluss

Der Kindergeld-Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Werte 2026 (Kindergeld, Kinderfreibetrag, § 32a EStG). Die Steuer- und Günstigerprüfung ist bewusst vereinfacht dargestellt und ersetzt weder eine individuelle Steuererklärung noch eine Beratung durch das Finanzamt oder einen Steuerberater.