Rürup-Rente – der Ratgeber für 2026
Wie die Basisrente Steuern spart, wem sie nutzt und was bei der Auszahlung gilt.
Rürup-Rente auf einen Blick
- Was sie ist: Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler.
- Steuervorteil: Bis zu 92 % der Beiträge (2026) sind als Sonderausgaben absetzbar – der Anteil steigt bis 100 %.
- Schutz: Das Kapital ist pfändungssicher und wird bei Hartz IV nicht auf das Schonvermögen angerechnet.
- Wichtig: Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar und nicht beleihbar.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen und Freiberuflern eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Anders als die gesetzliche Rente zahlt der Staat keine Zulagen, dafür sind die Beiträge in hohem Maße steuerlich absetzbar.
Im Gegenzug ist das Kapital gesperrt: Es kann nicht vererbt, nicht kapitalisiert und nicht beliehen werden – es fließt fast ausschließlich als monatliche Rente zurück.
So viel Steuern sparst du 2026
Im Jahr 2026 sind bis zu 92 % der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben absetzbar – der Anteil steigt jährlich und erreicht schließlich 100 %. Die konkrete Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
| Bruttoeinkommen (jährl.) | Steuersatz (ca.) | Ersparnis pro 100 € Beitrag (ca.) |
|---|---|---|
| bis 12.000 € | 20 % | 18,40 € |
| bis 30.000 € | 28 % | 25,76 € |
| bis 60.000 € | 35 % | 32,20 € |
| bis 100.000 € | 42 % | 38,64 € |
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente lohnt sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener – also für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder einen hohen Grenzsteuersatz haben.
Wer in der gesetzlichen Rente pflichtversichert ist, kann ebenfalls profitieren, wenn der Steuersatz hoch ist. Auch bei einer späteren Verrentung mit 67 gilt: Die Steuerersparnis in der Ansparphase fällt meist deutlich höher aus als die Steuerlast in der Auszahlungsphase.
Auszahlung: Rente statt Kapital
Die Rürup-Rente wird frühestens ab 62 Jahren ausgezahlt – in der Regel erst mit dem Rentenalter von 65 bis 67. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, das Kapital wird als lebenslange Rente verrentet.
In der Rentenphase ist die Rürup-Rente steuerpflichtig, allerdings sinkt der Besteuerungsanteil mit dem Jahr des Rentenbeginns stufenweise – ein weiterer Vorteil für Sparer mit hohem Einkommen.
Pfändungsschutz und Sicherheit
Ein großer Vorteil der Rürup-Rente ist der Pfändungsschutz: Das angesparte Kapital ist bei einer Privatinsolvenz oder Pfändung geschützt und wird nicht auf das Schonvermögen angerechnet. Damit eignet sich die Basisrente auch für Selbstständige mit erhöhtem Haftungsrisiko.