Riester-Rente – der Ratgeber für 2026
Wie die Förderung funktioniert, wie hoch die Zulagen sind und wann sich Riester lohnt.
Riester-Rente auf einen Blick
- Grundzulage: 175 € pro Jahr – für alle, die den Mindesteigenbeitrag einzahlen.
- Kinderzulage: 185 € pro Kind (nach 2008 geboren) bzw. 300 € pro Kind (vor 2008 geboren).
- Mindesteigenbeitrag: 4 % des Bruttoeinkommens, maximal 2.100 € pro Jahr.
- Wichtig: Beiträge und Zulagen sind steuerlich absetzbar – die spätere Rente ist voll zu versteuern.
Wie funktioniert die Riester-Förderung?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Wer pro Jahr mindestens 4 % des Bruttoeinkommens – maximal 2.100 € – in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt, erhält die Grundzulage von 175 € pro Jahr sowie gegebenenfalls Kinderzulagen.
Die Zulagen werden direkt auf den Vertrag überwiesen und mitverzinst. Alternativ kann der Sonderausgabenabzug genutzt werden – das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für dich günstiger ist (Günstigerprüfung).
So hoch sind die Riester-Zulagen 2026
Die Grundzulage beträgt unverändert 175 € pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das nach 2008 geboren wurde, gibt es 185 € pro Jahr, für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 sogar 300 € pro Jahr.
| Familiensituation | Zulagen pro Jahr (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Single, keine Kinder | 175 € | 4 % Mindesteigenbeitrag |
| 1 Kind (nach 2008) | 360 € | 175 € + 185 € |
| 2 Kinder (nach 2008) | 545 € | 175 € + 2 × 185 € |
| 1 Kind (vor 2008) | 475 € | 175 € + 300 € |
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Um die volle Förderung zu erhalten, musst du mindestens 4 % deines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einzahlen – der Maximalbetrag liegt bei 2.100 € pro Jahr (175 € pro Monat). Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig.
Der Riester-Rechner prüft deinen Mindesteigenbeitrag automatisch und zeigt dir, ob deine Einzahlung für die volle Förderung ausreicht.
Steuervorteile und Günstigerprüfung
Neben den Zulagen können Riester-Beiträge als Sonderausgaben bis zu 2.100 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch: Es wird berechnet, ob der Zulagenanspruch oder der Steuervorteil für dich besser ist – den höheren Betrag erhältst du.
Auszahlung und Rentenphase
Das angesparte Riester-Kapital wird frühestens mit Beginn der Rente ab 62 bis 67 Jahren ausgezahlt – in der Regel als monatliche Rente (verpflichtend mindestens zur Hälfte). Ein Teilauszahlungskapital von bis zu 30 % ist möglich, etwa für eine Immobilie (Wohn-Riester) oder ein Darlehen.
Die spätere Riester-Rente ist in der Rentenphase voll steuerpflichtig. Wer die volle Förderung über viele Jahre nutzt, profitiert trotzdem meist deutlich vom Zinseszins-Effekt.