Pflegeversicherung-Rechner 2026 100% Kostenlos & Anonym

Pflegeversicherung-Rechner 2026
Beitrag & Leistungen der Pflegeversicherung berechnen

Mit unserem interaktiven Pflegeversicherung-Rechner berechnest du deinen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2026. Der Rechner berücksichtigt Bruttogehalt, Kinderzahl, Alter und Bundesland und zeigt dir Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, den Kinderlosenzuschlag und den Kinderabschlag – plus die Leistungen nach Pflegegrad (Pflegegeld, Sachleistung, stationäre Pflege). Vollkommen anonym und ohne Registrierung.

Beitragssatz 3,6 % (4,2 % kinderlos ab 23)
Kinderabschlag 0,25 % ab dem 2. Kind
Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil getrennt
Leistungen nach Pflegegrad 1 bis 5
Pflegeversicherung-Rechner Beitrag und Leistungen der Pflegeversicherung berechnen

Pflegeversicherung 2026

Beitragssatz 3,6 % – für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Leistungen nach Pflegegrad im Überblick.

Interaktiver Pflegeversicherung-Rechner

Gib deine Eckdaten ein – der Rechner ermittelt sofort Beitrag, Aufteilung und Leistungen nach Pflegegrad.

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Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (Pflegegeld / Sachleistungen / Stationär)

Wichtige Hinweise
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 einheitlich 3,6 % des Bruttogehalts (max. BBG 5.812,50 €). Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % gilt für Mitglieder ab 23 Jahren ohne Kinder.
  • In Sachsen gilt eine abweichende Verteilung: Arbeitgeber 1,3 %, Arbeitnehmer 2,3 %.
  • Eltern mit mehr als einem Kind erhalten einen Abschlag von 0,25 % pro Kind ab dem 2. Kind (max. 1,0 %), bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
  • Die Leistungsbeträge gelten ab 1. Januar 2026 und sind bundeseinheitlich.
  • Der Eigenanteil in der stationären Pflege (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) variiert je nach Pflegeheim und Bundesland.
  • Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Pflegeversicherung richtig berechnen – der Ratgeber für 2026

Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Kinderlosenzuschlag und Leistungen: alles zur Pflegeversicherung – verständlich erklärt.

Was ist der Pflegeversicherung-Rechner und wie funktioniert er?

Der Pflegeversicherung-Rechner ermittelt, wie hoch dein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 2026 ist. Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und schützt vor den hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Der Beitrag wird auf dein Bruttogehalt erhoben – gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze – und hängt von deiner Kinderzahl, deinem Alter und deinem Bundesland ab.

Du trägst dein Brutto-Monatsgehalt ein und wählst Kinderzahl, Altersgruppe und Bundesland. Der Rechner zeigt dir daraufhin den Beitragssatz (inklusive Kinderlosenzuschlag oder Kinderabschlag), den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sowie den Monats- und Jahresbeitrag. Zusätzlich siehst du die Leistungen nach Pflegegrad – vom Pflegegeld über ambulante Sachleistungen bis zur stationären Pflege.

So setzt sich der Beitrag zusammen

Der Pflegeversicherungsbeitrag 2026 wird aus vier Bausteinen ermittelt – der Rechner kombiniert sie automatisch:

1

Beitragsbemessungsgrenze

Beitragspflichtig ist das Bruttogehalt bis 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich). Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.

2

Beitragssatz 3,6 %

Der Beitragssatz 2026 beträgt 3,6 % und wird grundsätzlich hälftig getragen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1,8 %.

3

Kinderlosenzuschlag +0,6 %

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 % – den Zuschlag von 0,6 % trägt allein der Arbeitnehmer.

4

Kinderabschlag −0,25 %

Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren erhalten je Kind ab dem 2. Kind 0,25 % Abschlag – maximal 1,0 %.

Rechengrößen & Beitragssätze 2026

Die wichtigsten Werte für die Pflegeversicherung im Jahr 2026 im Überblick:

Rechengröße Wert 2026 Hinweis
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 5.812,50 € 69.750 € jährlich – wie in der Krankenversicherung
Beitragssatz Pflegeversicherung 3,6 % Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 %
Kinderlosenzuschlag 0,6 % Wird allein vom Arbeitnehmer getragen
Kinderabschlag je Kind 0,25 % Ab dem 2. Kind, max. 1,0 % insgesamt
AG-Anteil normal / Sachsen 1,8 % / 1,3 % Sachsen: abweichende Verteilung
AN-Anteil normal / Sachsen 1,8 % / 2,3 % Ergänzt jeweils auf den Beitragssatz

Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Die monatlichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind nach Pflegegrad gestaffelt – bundeseinheitlich und unabhängig vom Einkommen:

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Stationär
Pflegegrad 1 – – 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 805 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 1.319 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 1.855 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 2.096 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine ambulanten Sachleistungen – dafür Beratungs- und Präventionsleistungen, den Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat) sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Wichtige Tipps rund um die Pflegeversicherung

  • Kinderabschlag prüfen: Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren zahlen weniger. Melde die Kinder deiner Krankenkasse – der Abschlag von 0,25 % je Kind wird dann automatisch berücksichtigt.
  • Kinderlosenzuschlag einplanen: Ab 23 Jahren ohne Kinder zahlst du 0,6 % Zuschlag auf deinen Pflegeversicherungsbeitrag – allein auf deiner Seite. Der Rechner zeigt dir die Auswirkung sofort.
  • Leistungen früh prüfen: Ein Pflegegrad wird durch die Pflegekasse begutachtet. Kläre den Antrag frühzeitig, denn Pflegegeld, Sachleistungen und stationäre Zuschüsse hängen direkt vom anerkannten Pflegegrad ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 einheitlich 3,6 % des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen 4,2 % (inklusive Kinderlosenzuschlag von 0,6 %).
Was zahlen Kinderlose zusätzlich?
Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den Beitragssatz. Diesen Zuschlag trägt allein der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber.
Wie hoch ist der Kinderabschlag?
Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren erhalten je Kind ab dem 2. Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten – maximal 1,0 Prozentpunkt insgesamt. Bei 5 Kindern liegt der Beitragssatz damit bei 2,6 %.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Das Pflegegeld 2026 (Pflege durch Angehörige zu Hause) beträgt monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt.
Gibt es einen Unterschied bei den Beiträgen in Sachsen?
Ja. In Sachsen gilt eine abweichende Verteilung: Der Arbeitgeber trägt 1,3 % und der Arbeitnehmer 2,3 % des Beitragssatzes. Der Gesamtbeitragssatz bleibt mit 3,6 % bundeseinheitlich.