Pflegeversicherung richtig berechnen – der Ratgeber für 2026
Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Kinderlosenzuschlag und Leistungen: alles zur Pflegeversicherung – verständlich erklärt.
Was ist der Pflegeversicherung-Rechner und wie funktioniert er?
Der Pflegeversicherung-Rechner ermittelt, wie hoch dein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 2026 ist. Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und schützt vor den hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Der Beitrag wird auf dein Bruttogehalt erhoben – gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze – und hängt von deiner Kinderzahl, deinem Alter und deinem Bundesland ab.
Du trägst dein Brutto-Monatsgehalt ein und wählst Kinderzahl, Altersgruppe und Bundesland. Der Rechner zeigt dir daraufhin den Beitragssatz (inklusive Kinderlosenzuschlag oder Kinderabschlag), den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sowie den Monats- und Jahresbeitrag. Zusätzlich siehst du die Leistungen nach Pflegegrad – vom Pflegegeld über ambulante Sachleistungen bis zur stationären Pflege.
So setzt sich der Beitrag zusammen
Der Pflegeversicherungsbeitrag 2026 wird aus vier Bausteinen ermittelt – der Rechner kombiniert sie automatisch:
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragspflichtig ist das Bruttogehalt bis 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich). Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz 3,6 %
Der Beitragssatz 2026 beträgt 3,6 % und wird grundsätzlich hälftig getragen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1,8 %.
Kinderlosenzuschlag +0,6 %
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 % – den Zuschlag von 0,6 % trägt allein der Arbeitnehmer.
Kinderabschlag −0,25 %
Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren erhalten je Kind ab dem 2. Kind 0,25 % Abschlag – maximal 1,0 %.
Rechengrößen & Beitragssätze 2026
Die wichtigsten Werte für die Pflegeversicherung im Jahr 2026 im Überblick:
| Rechengröße | Wert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 € | 69.750 € jährlich – wie in der Krankenversicherung |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 % | Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 % |
| Kinderlosenzuschlag | 0,6 % | Wird allein vom Arbeitnehmer getragen |
| Kinderabschlag je Kind | 0,25 % | Ab dem 2. Kind, max. 1,0 % insgesamt |
| AG-Anteil normal / Sachsen | 1,8 % / 1,3 % | Sachsen: abweichende Verteilung |
| AN-Anteil normal / Sachsen | 1,8 % / 2,3 % | Ergänzt jeweils auf den Beitragssatz |
Leistungen der Pflegeversicherung 2026
Die monatlichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind nach Pflegegrad gestaffelt – bundeseinheitlich und unabhängig vom Einkommen:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Stationär |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine ambulanten Sachleistungen – dafür Beratungs- und Präventionsleistungen, den Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat) sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Wichtige Tipps rund um die Pflegeversicherung
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Kinderabschlag prüfen: Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren zahlen weniger. Melde die Kinder deiner Krankenkasse – der Abschlag von 0,25 % je Kind wird dann automatisch berücksichtigt.
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Kinderlosenzuschlag einplanen: Ab 23 Jahren ohne Kinder zahlst du 0,6 % Zuschlag auf deinen Pflegeversicherungsbeitrag – allein auf deiner Seite. Der Rechner zeigt dir die Auswirkung sofort.
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Leistungen früh prüfen: Ein Pflegegrad wird durch die Pflegekasse begutachtet. Kläre den Antrag frühzeitig, denn Pflegegeld, Sachleistungen und stationäre Zuschüsse hängen direkt vom anerkannten Pflegegrad ab.