Krankengeld richtig berechnen – der Ratgeber für 2026
Höhe, Abzüge, Dauer und Antragstellung: alles zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung – verständlich erklärt.
Was ist der Krankengeld-Rechner und wie funktioniert er?
Der Krankengeld-Rechner ermittelt, wie viel Geld du von deiner Krankenkasse erhältst, wenn du länger als 6 Wochen krank bist. In den ersten 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber weiter das volle Gehalt (Entgeltfortzahlung), danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Die Höhe orientiert sich an deinem Brutto- und Nettogehalt – der Rechner übernimmt die Berechnung automatisch.
Du trägst einfach dein Brutto-Monatsgehalt ein, wählst optional ein eigenes Netto oder lässt es automatisch schätzen und gibst Kinderzahl, Altersgruppe und Bundesland an. Der Rechner zeigt dir daraufhin das Krankengeld brutto und netto pro Tag und Monat, die Netto-Lücke zu deinem gewohnten Gehalt und einen Zeitstrahl über die vollen 78 Wochen.
So setzt sich das Krankengeld zusammen
Das Krankengeld 2026 wird aus deinem regelmäßigen Bruttogehalt berechnet – gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich. Es beträgt 70 % des Bruttos, aber maximal 90 % deines Nettogehalts. Zusätzlich ist die Auszahlung auf 135,63 € pro Tag begrenzt. Vom Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
70 % vom Brutto
Aus dem täglichen Regelentgelt (Brutto geteilt durch 30, max. BBG) ergeben sich 70 % als Krankengeld-Brutto.
Maximal 90 % vom Netto
Das Krankengeld darf 90 % des täglichen Nettogehalts nicht übersteigen – es gilt der jeweils niedrigere Wert.
Deckelung auf 135,63 €
2026 ist die tägliche Auszahlung auf 135,63 € begrenzt – das sind 70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €.
Abzüge & Netto-Lücke
Der KV-Beitrag entfällt, aber RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV (1,8 % bzw. 2,4 % kinderlos) werden abgezogen.
Rechengrößen & Beitragssätze 2026
Die wichtigsten Werte für die Krankengeld-Berechnung im Jahr 2026 im Überblick:
| Rechengröße | Wert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 € | 69.750 € jährlich – Basis für das Regelentgelt |
| Krankengeld-Deckel | 135,63 € | 70 % der BBG pro Tag – maximale Auszahlung |
| Krankengeld-Höhe | 70 % | Vom Brutto, max. 90 % vom Netto |
| Entgeltfortzahlung | 6 Wochen | Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld |
| Höchstdauer Krankengeld | 78 Wochen | Für dieselbe Erkrankung innerhalb von 3 Jahren |
| RV-Beitrag auf Krankengeld | 9,3 % | Arbeitnehmeranteil, wird abgezogen |
| PV-Beitrag auf Krankengeld | 1,8 % | 2,4 % kinderlos ab 23 Jahren |
Wichtige Tipps rund ums Krankengeld
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Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig melden: Die Arbeitsunfähigkeit muss deiner Krankenkasse spätestens am 4. Werktag vorliegen – am besten digital per E-AU. Das Krankengeld musst du separat bei der Kasse beantragen.
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Netto-Lücke einplanen: Krankengeld liegt meist 10 bis 30 % unter dem Nettogehalt – vor allem bei hohen Einkommen. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke sinnvoll schließen.
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Nach 78 Wochen richtig planen: Endet der Krankengeldanspruch für dieselbe Erkrankung, prüfe frühzeitig Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Wiedereingliederung oder Bürgergeld – die Fristen solltest du nicht verstreichen lassen.