Sozialversicherungs-Rechner 2026 100% Kostenlos & Anonym

GKV-Beitragsrechner 2026
Kranken- & Pflegeversicherungsbeitrag berechnen

Mit unserem interaktiven GKV-Beitragsrechner berechnest du deinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – für Angestellte, Studenten (KVdS) und Selbstständige. Du siehst sofort die Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie Sonderfälle wie Midijob und Mindestbemessungsgrundlage – vollkommen anonym und ohne Registrierung.

Aktuelle Beitragssätze & Rechengrößen 2026
Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil aufgeschlüsselt
Für Angestellte, Studenten & Selbstständige
Midijob & Mindestbemessung berücksichtigt
GKV-Beitragsrechner Krankenkassenbeitrag berechnen

Beitragsbemessungsgrenze 2026

KV/PV: 5.812,50 € monatlich – Beiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet.

Interaktiver GKV-Beitragsrechner

Gib deine Eckdaten ein – der Rechner ermittelt sofort deinen Beitrag mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

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Die Beiträge werden in Echtzeit berechnet – du musst nichts speichern oder absenden.
Ihre Beiträge zur Kranken- & Pflegeversicherung
Position Satz Gesamt Arbeitgeber Arbeitnehmer

Annahmen & Rechengrößen (Stand 2026)

  • ✓ Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich)
  • ✓ BAföG-Bedarfssatz (KVdS): 855 € monatlich
  • ✓ Mindestbemessungsgrundlage Selbstständige: 1.318,33 € monatlich
  • ✓ Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 % (kassenindividuell abweichend)
  • ✓ Modellrechnung zur Orientierung – ersetzt keine verbindliche Auskunft

Alles zum GKV-Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der umfassende Ratgeber: Beitragsaufteilung, Beitragsbemessungsgrenze 2026, Zusatzbeitrag und Rechengrößen – verständlich erklärt.

Was ist der GKV-Beitragsrechner und wie funktioniert er?

Der GKV-Beitragsrechner berechnet deinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV). Je nach Beschäftigungsart gelten unterschiedliche Regeln: Angestellte sind in der Regel pflichtversichert und teilen sich die Beiträge hälftig mit dem Arbeitgeber. Studenten bis 30 Jahre sind über die KVdS (Krankenversicherung der Studierenden) mit dem BAföG-Bedarfssatz versichert. Selbstständige versichern sich freiwillig und tragen ihre Beiträge allein.

Du wählst einfach deine Beschäftigungsart, trägst dein Bruttoeinkommen ein, wählst deine Krankenkasse und gibst an, ob du Kinder hast, über 23 Jahre alt bist und in Sachsen wohnst. Der Rechner ermittelt daraus in Echtzeit den Gesamtbeitrag, den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil – inklusive Sonderregeln wie Midijob und Mindestbemessungsgrundlage.

So setzt sich der Beitrag zusammen

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich 2026 aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) bzw. ermäßigten Satz (14,0 %), dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %) und dem Beitrag zur Pflegeversicherung (3,6 %) zusammen. Wer über 23 und kinderlos ist, zahlt einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 %. Ab dem zweiten Kind gibt es einen Beitragsabschlag von 0,25 % je Kind.

1

Krankenversicherung

Allgemeiner Satz 14,6 % (mit Krankengeldanspruch) oder ermäßigt 14,0 % – bei Angestellten hälftig vom Arbeitgeber getragen.

2

Zusatzbeitrag

Kassenindividuell, Ø 2,9 % (2026). Auch dieser wird bei Angestellten hälftig geteilt – hier lohnt der Kassenvergleich.

3

Pflegeversicherung

3,6 %, plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23; Abschläge ab dem 2. Kind. In Sachsen trägt der Arbeitgeber nur 1,3 % statt 1,8 %.

4

Gesamtbeitrag

Die Summe aus KV, Zusatzbeitrag und PV ergibt deinen monatlichen Beitrag – abhängig von Einkommen und Bemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze & Rechengrößen 2026

Die wichtigsten Grenzwerte und Rechengrößen der gesetzlichen Sozialversicherung für das Jahr 2026 im Überblick:

Rechengröße Monatlich Jährlich / Hinweis
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 5.812,50 € 69.750 € – darüber ist das Einkommen beitragsfrei
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 6.450 € 77.400 € – ab hier ist ein PKV-Wechsel möglich
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % Kassenindividuell – die Höhe variiert je Kasse
Mindestbemessungsgrundlage Selbstständige 1.318,33 € Beiträge werden mindestens hieraus berechnet
BAföG-Bedarfssatz (KVdS) 855 € Bemessungsgrundlage für Studierende
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) 603 € 7.236 € jährlich (Stand 2026)
Übergangsbereich (Midijob) 603,01–2.000 € Reduzierter Arbeitnehmeranteil bei vollem Schutz

Wichtige Tipps zum GKV-Beitrag

  • Zusatzbeitrag vergleichen & wechseln: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen rund 2,2 % und 4,3 %. Ein Kassenwechsel ist in der Regel nach 12 Monaten Mitgliedschaft jederzeit möglich und kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
  • Midijob-Übergangsbereich nutzen: Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 €? Dann zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte Beiträge, ohne dass dein Sozialversicherungsschutz sinkt – der Rechner berücksichtigt das automatisch.
  • Kinderlosenzuschlag vermeiden: Wer ab 23 Jahren kinderlos ist, zahlt 0,6 % extra in der Pflegeversicherung. Diese Sonderlast entfällt bei Eltern – der Rechner berücksichtigt deine Kinderzahl.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % (mit Krankengeldanspruch), der ermäßigte Satz 14,0 %. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag – durchschnittlich 2,9 % im Jahr 2026 – sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 %.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV liegt 2026 bei 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich). Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unberücksichtigt.
Wer zahlt die Beiträge – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Bei pflichtversicherten Angestellten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte – auch den Zusatzbeitrag. Sonderfall Sachsen: Dort trägt der Arbeitgeber in der Pflegeversicherung nur 1,3 % statt 1,8 %.
Wie hoch ist der Beitrag für Studenten (KVdS)?
Studierende zahlen in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) einen reduzierten Satz von 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes (855 €), plus den Zusatzbeitrag der gewählten Kasse sowie den Pflegeversicherungsbeitrag (3,6 % bzw. 4,2 % kinderlos).