Alles zum GKV-Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der umfassende Ratgeber: Beitragsaufteilung, Beitragsbemessungsgrenze 2026, Zusatzbeitrag und Rechengrößen – verständlich erklärt.
Was ist der GKV-Beitragsrechner und wie funktioniert er?
Der GKV-Beitragsrechner berechnet deinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV). Je nach Beschäftigungsart gelten unterschiedliche Regeln: Angestellte sind in der Regel pflichtversichert und teilen sich die Beiträge hälftig mit dem Arbeitgeber. Studenten bis 30 Jahre sind über die KVdS (Krankenversicherung der Studierenden) mit dem BAföG-Bedarfssatz versichert. Selbstständige versichern sich freiwillig und tragen ihre Beiträge allein.
Du wählst einfach deine Beschäftigungsart, trägst dein Bruttoeinkommen ein, wählst deine Krankenkasse und gibst an, ob du Kinder hast, über 23 Jahre alt bist und in Sachsen wohnst. Der Rechner ermittelt daraus in Echtzeit den Gesamtbeitrag, den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil – inklusive Sonderregeln wie Midijob und Mindestbemessungsgrundlage.
So setzt sich der Beitrag zusammen
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich 2026 aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) bzw. ermäßigten Satz (14,0 %), dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %) und dem Beitrag zur Pflegeversicherung (3,6 %) zusammen. Wer über 23 und kinderlos ist, zahlt einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 %. Ab dem zweiten Kind gibt es einen Beitragsabschlag von 0,25 % je Kind.
Krankenversicherung
Allgemeiner Satz 14,6 % (mit Krankengeldanspruch) oder ermäßigt 14,0 % – bei Angestellten hälftig vom Arbeitgeber getragen.
Zusatzbeitrag
Kassenindividuell, Ø 2,9 % (2026). Auch dieser wird bei Angestellten hälftig geteilt – hier lohnt der Kassenvergleich.
Pflegeversicherung
3,6 %, plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23; Abschläge ab dem 2. Kind. In Sachsen trägt der Arbeitgeber nur 1,3 % statt 1,8 %.
Gesamtbeitrag
Die Summe aus KV, Zusatzbeitrag und PV ergibt deinen monatlichen Beitrag – abhängig von Einkommen und Bemessungsgrenze.
Beitragsbemessungsgrenze & Rechengrößen 2026
Die wichtigsten Grenzwerte und Rechengrößen der gesetzlichen Sozialversicherung für das Jahr 2026 im Überblick:
| Rechengröße | Monatlich | Jährlich / Hinweis |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 € | 69.750 € – darüber ist das Einkommen beitragsfrei |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.450 € | 77.400 € – ab hier ist ein PKV-Wechsel möglich |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | Kassenindividuell – die Höhe variiert je Kasse |
| Mindestbemessungsgrundlage Selbstständige | 1.318,33 € | Beiträge werden mindestens hieraus berechnet |
| BAföG-Bedarfssatz (KVdS) | 855 € | Bemessungsgrundlage für Studierende |
| Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) | 603 € | 7.236 € jährlich (Stand 2026) |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01–2.000 € | Reduzierter Arbeitnehmeranteil bei vollem Schutz |
Wichtige Tipps zum GKV-Beitrag
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Zusatzbeitrag vergleichen & wechseln: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen rund 2,2 % und 4,3 %. Ein Kassenwechsel ist in der Regel nach 12 Monaten Mitgliedschaft jederzeit möglich und kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
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Midijob-Übergangsbereich nutzen: Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 €? Dann zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte Beiträge, ohne dass dein Sozialversicherungsschutz sinkt – der Rechner berücksichtigt das automatisch.
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Kinderlosenzuschlag vermeiden: Wer ab 23 Jahren kinderlos ist, zahlt 0,6 % extra in der Pflegeversicherung. Diese Sonderlast entfällt bei Eltern – der Rechner berücksichtigt deine Kinderzahl.